Rezepte Physiotherapie

Drei Wege zur Lösung von Rückenschmerzen:

Es gibt drei schnelle Wege für den Start Deiner individuellen Physiotherapie im VITENSO Health Center

  1. Über ein Facharztrezept
    (unabhängig davon, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist)
  2. Als Selbstzahler
    (z.B. über über unseren Physio-Check-Up)
  3. Als Erstverordnung bei Akutproblemen
    (über die Merck-Werksärzte: nur für Merck BKK-Versicherte oder Privatversicherte)

Mehr zu den drei Wegen erfahren

Du holst Dir bei Deinem Facharzt (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Zahnarzt etc.) ein Rezept für z.B. Krankengymnastik (KG), manuelle Therapie (MT) oder Krankengymnastik am Gerät (KGG) und es muss innerhalb von spätestens 28 Tagen bei dem VITENSO Health Center für die Behandlungstherapie eingereicht werden.

Du vereinbarst einen Termin für einen Physio-Check-up (20 oder 40 Minuten) im VITENSO Health Center unter 06151 / 70 79 242. Der Physio-Check-up dient zu einer individuellen Untersuchung und Beratung, um Deinen aktuellen körperlichen Zustand besser zu verstehen.

Wenn Du Merck BKK Mitglied bist, kannst Du Dir von den Werksärzten eine Erstverordnung ausstellen lassen, die im VITENSO Health Center wie ein klassisches Rezept vom Facharzt eingelöst werden kann. Grundsätzlich können sich auch Privatversicherte ein Rezept ausstellen lassen.

Allgemeine Information zum Thema Rezepte und Kostenübernahme

Wichtige zusätzliche Hinweise zur Kostenübernahme einer Behandlung bei gesetzlich Versicherten durch eine ärztliche Verordnung (Rezept) Um in einer Physiotherapie-Praxis (VITENSO Health Center) behandelt zu werden, ist eine ärztliche Verordnung, z.B. Rezept erforderlich. Die Verschreibung enthält für gewöhnlich die Anzahl der Therapieeinheiten und die Frequenz. Die Termine werden in der Regel ein- bis dreimal pro Woche nach ärztlicher Anweisung durchgeführt. Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden, da es sonst seine Gültigkeit verliert.

Wenn eine dringende Behandlung notwendig ist, muss der Hinweis auf „Dringlichkeit“, das bedeutet, Behandlung innerhalb von 14 Tagen, auf dem Rezept vermerkt sein. Ein Rezept verliert seine Gültigkeit, wenn die Behandlung ohne Begründung länger als 14 Tage unterbrochen wird. Für jedes Rezept muss man einen Eigenanteil von zehn Euro Rezeptgebühr plus zehn Prozent der Behandlungskosten zahlen, es sei denn, man ist von der Zuzahlung befreit.

Die Kosten für individuelle Heilbehandlungen variieren. Wenn beispielsweise 30 Euro für eine Sitzung verlangt werden, beläuft sich der Selbstbehalt bei sechs Sitzungen auf 28 Euro (10 Euro Rezeptgebühr plus 6 x 10% der Behandlungskosten = 3 Euro). Eine ärztlich verordnete Physiotherapie ist in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt, abgesehen vom Eigenanteil.