Allgemeine Information zum Thema Rezepte und Kostenübernahme
Wichtige zusätzliche Hinweise zur Kostenübernahme einer Behandlung bei gesetzlich Versicherten durch eine ärztliche Verordnung (Rezept) Um in einer Physiotherapie-Praxis (VITENSO Health Center) behandelt zu werden, ist eine ärztliche Verordnung, z.B. Rezept erforderlich. Die Verschreibung enthält für gewöhnlich die Anzahl der Therapieeinheiten und die Frequenz. Die Termine werden in der Regel ein- bis dreimal pro Woche nach ärztlicher Anweisung durchgeführt. Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden, da es sonst seine Gültigkeit verliert.
Wenn eine dringende Behandlung notwendig ist, muss der Hinweis auf „Dringlichkeit“, das bedeutet, Behandlung innerhalb von 14 Tagen, auf dem Rezept vermerkt sein. Ein Rezept verliert seine Gültigkeit, wenn die Behandlung ohne Begründung länger als 14 Tage unterbrochen wird. Für jedes Rezept muss man einen Eigenanteil von zehn Euro Rezeptgebühr plus zehn Prozent der Behandlungskosten zahlen, es sei denn, man ist von der Zuzahlung befreit.
Die Kosten für individuelle Heilbehandlungen variieren. Wenn beispielsweise 30 Euro für eine Sitzung verlangt werden, beläuft sich der Selbstbehalt bei sechs Sitzungen auf 28 Euro (10 Euro Rezeptgebühr plus 6 x 10% der Behandlungskosten = 3 Euro). Eine ärztlich verordnete Physiotherapie ist in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt, abgesehen vom Eigenanteil.